EU-Maschinenverordnung 2027 – Pflichten verstehen, Risiken beherrschen, Dokumentation umsetzen.

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verbindlich.
Sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie und verschärft die Anforderungen an Dokumentation, Kennzeichnung und Informationsbereitstellung.

Für viele Unternehmen bedeutet das, bestehende Konzepte neu zu denken – insbesondere im Zusammenspiel von physischen Kennzeichen und digitalen Informationszugängen.

EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Fristen & digitale Dokumentation

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab 20. Januar 2027 ohne allgemeine Übergangsfrist. Sie regelt Pflichten zu Sicherheit, technischer Dokumentation und langfristiger Verfügbarkeit von Informationen – digital oder gedruckt. Digitale Dokumentationskonzepte gewinnen dadurch an Bedeutung, insbesondere bei Änderungen, Updates und Bestandsmaschinen.

HARTE DEADLINE: 20. Januar 2027 – Keine Übergangsfrist!

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Die Herausforderung bis zum 20. Januar 2027 – keine Übergangsfrist

Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 ohne allgemeine Übergangsfrist. Unternehmen müssen Prozesse, technische Dokumentation und Konformitätsbewertung bis zu diesem Stichtag ausgerichtet haben. Auch Bestandsmaschinen sind betroffen, wenn sie wesentlich verändert werden.

  • Stichtag:
    20. Januar 2027 – verbindlicher Geltungsbeginn

  • Wesentliche Veränderung:
    Wesentliche Änderungen können Herstellerpflichten und Neubewertung auslösen.

Belege & weiterführende Rechtsgrundlagen siehe Abschnitt Quellen & Rechtsgrundlagen

Kostenrechner: Nachrüstung vs. digitale E-Labels

Die nachfolgenden Ergebnisse sind Schätzungen zur Orientierung und veranschaulichen mögliche Einsparungen durch die Umstellung auf digitale E-Labels im Kontext der EU-Maschinenverordnung 2027.
*Hinweis: Die Ergebnisse basieren auf eingegebenen Beispielwerten und dienen der Veranschaulichung. Sie stellen keine amtlichen Werte dar.

Startwerte (änderbar): Diese Beispielrechnung nutzt Standardwerte und dient der Orientierung. Bitte passen Sie die Felder an Ihre Situation an.



  • Physische Nachrüstung

€250.000

Hardware, Installation, Zertifizierung, Ausfallzeiten

  • Digitale E-Labels

€7.500

QR-Codes, Ziel: Ihr Dokumenten-Speicherort (DMS/Cloud/On-Prem), ≥10-Jahre zugänglich

  • Ihre Ersparnis:

€242.500

ROI: 3233%                                                              (vereinfachte Beispielrechnung)

Expertenwissen & Praxis-Leitfäden zur EU-Maschinenverordnung

DIGITALE TRANSFORMATION

Bereit für die Zukunft?

Erfahren Sie, wie digitale Maschinendokumentation per QR-Code Kosten reduzieren, Prozesse vereinfachen und Compliance unterstützen kann. Fordern Sie eine unverbindliche Beratung an oder erfahren Sie mehr über digitale E-Labels.

  • Für Maschinenhersteller:
    OEMs, die ihre Prozesse digitalisieren wollen.

  • Für Zulieferer:
    Komponentenhersteller im B2B-Umfeld.

  • Für Betreiber:
    Einfacher Zugriff auf Wartungsdaten.

PARTNERNETZWERK

Unsere starken Partner

Gemeinsam für Ihre Konformität nach (EU) 2023/1230. Erfahren Sie, wie wir mit führenden Experten, Verbänden und Technologienanbietern zusammenarbeiten, um Sicherheit und Innovation zu vereinen.

Expertennetzwerk für Ihre Konformität

Profitieren Sie von unserem wachsenden Netzwerk spezialisierter Partner. Zertifizierungsstellen, Rechtsberatung, Cybersecurity-Experten, Software-Anbieter und Ingenieurbüros – entdecken Sie, welche Experten Ihnen bei der Umsetzung der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 zur Seite stehen werden.

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Kriterien, Ablauf und Partnerkategorien im Überblick.

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RECHTS-MONITOR

Schluss mit der manuellen Recherche

Sparen Sie wertvolle Arbeitszeit bei der Normenrecherche. Der EU-RegMonitor bündelt alle relevanten Entwicklungen der Maschinenverordnung 2023/1230 zentral an einem Ort.

  • Echtzeit-Benachrichtigungen:
    Aktuelle Änderungen direkt auf Ihren Schirm.
  • Zentrales Dashboard:
    Alle relevanten Verordnungen (GPSR, CRA, RED) in einer Übersicht.
  • Vergleiche ziehen:
    Änderungen zwischen alten und neuen Fassungen schneller erfassen.
  • Gratis-Zugang:
    Sofortige Nutzung ohne versteckte Kosten oder Abo-Falle.

RISIKO-ANALYSE TOOL

CE-Risikobeurteilung automatisiert erstellen

Erfüllen Sie die Anforderungen der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 effizient. Das CE Risk Tool führt Sie Schritt für Schritt durch die normkonforme Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 und generiert automatisch dokumentationsbereite Berichte.

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100: Gefährdungen systematisch identifizieren und bewerten – mit automatischer PLr-Berechnung nach EN ISO 13849-1.
  • Dokumentierte Risikominderung: Risiken vor und nach Schutzmaßnahmen bewerten. Nachvollziehbare Dokumentation für Ihre CE-Konformität.
  • Normenverwaltung inklusive: Angewandte A-, B- und C-Normen projektbezogen zuordnen und verwalten.
  • Export & Revisionssicherheit: Berichte als HTML exportieren. Änderungshistorie für lückenlose Nachverfolgung aller Bearbeitungen.
  • Mehrere Projekte verwalten: Unbegrenzte Anzahl an Risikobeurteilungen anlegen, duplizieren und bearbeiten.

INFOGRAFIK

Roadmap zur Rechtssicheren Umstellung

Der Wandel hin zur digitalen Betriebsanleitung und der Einsatz von QR-Codes bieten enorme Einsparpotentiale. Wir haben die wichtigsten Fakten, Fristen und Anforderungen in einer kompakten Roadmap zusammengefasst.

  • Stichtage:
    Wann welche Regelungen verbindlich werden.
  • Digitale Doku:
    Wie Sie E-Labels rechtskonform nutzen.
  • Pflichten:
    Übersicht für Hersteller & Betreiber

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  • DSGVO-konform

Verwendete Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtstext: Verordnung (EU) 2023/1230 – EU-Amtsblatt
Anerkannte Leitfäden: IHK, TÜV, DEKRA
Offizielle Informationen der EU-Kommission

IHK Detmold

TÜV

DEKRA

EU-Amtsblatt

FAQ: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Die Umstellung erfolgt schrittweise. Hier sind die entscheidenden Daten:

  • Inkrafttreten: 19. Juli 2023
  • Wichtigster Stichtag für Hersteller: Die Verordnung muss verbindlich für alle neuen Maschinen ab dem 20. Januar 2027 angewendet werden.
  • Frühere Fristen: Einzelne Regelungen, z.B. zur Benennung von Prüfstellen, gelten bereits seit Anfang 2024.

Praxis-Tipp: Beginnen Sie jetzt mit der Umstellung Ihrer Prozesse und Dokumentationen, um Lieferengpässe und Konformitätsprobleme zum Stichtag zu vermeiden. Hier finden Sie einen Fahrplan zur Umstellung.

Die Vorschriften gelten ab dem 20. Januar 2027 ohne Übergangsfrist.

Ja. Wir liefern konforme E-Labels und können optional die gesetzeskonforme Papierversion (z. B. für Endverbraucher) direkt mitliefern. Auf Wunsch integrieren wir einen QR-Verweis auf den von Ihnen bereitgestellten Dokumenten-Speicherort (DMS/Cloud/On-Prem). Hintergrund: Die Verordnung sieht vor, dass Papier auf Wunsch innerhalb eines Monats bereitgestellt wird – mit unserem Druck-Service können Sie diese Anforderung abdecken.

Ja, per Internetadresse oder maschinenlesbarem Code (z. B. QR) in den Anleitungen.
siehe Quellen

Ja – unter Bedingungen kann eine Betriebsanleitung digital bereitgestellt werden, z. B. per QR-Code:

  • Sie müssen online mindestens 10 Jahre nach dem Kauf verfügbar sein.
  • Das Format muss speicher- und druckbar sein.
  • Auf dem Produkt muss klar angegeben sein, wo die digitale Betriebsanleitung zu finden ist.
  • Wichtige Ausnahme: Kauft ein nicht-professioneller Nutzer (Privatperson) das Produkt, muss ihm auf Anfrage eine kostenlose Papierversion der Sicherheitsinformationen zur Verfügung gestellt werden.

Rechtlich definierter Begriff; kann Herstellerpflichten inkl. neuer Bewertung auslösen.
siehe Quellen

Das E-Label ist der QR-Code vor Ort; das E-Label-System verwaltet die hinterlegten Versionen und Sprachen.

Sicherheits- und Betriebsunterlagen müssen während der Lebensdauer verfügbar sein.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2023/1230

Der offizielle Rechtstext der neuen EU-Maschinenverordnung

EUR-Lex  

EU-Kommission-Machinery

Informationen der Europäischen Kommission zum Thema Maschinen.

europa.eu  

Wesentliche Veränderungen von Maschinen

Leitfaden und Interpretation der IHK zur wesentlichen Veränderung.

IHK  

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