Risikobeurteilung nach EN ISO 12100:
Schritt für Schritt

Wie läuft eine Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 ab, und was fordert die Maschinenverordnung 2023/1230 konkret?
Ein praxisnaher Leitfaden für Hersteller.

Betreiberpflichten nach BetrSichV – Gefährdungsbeurteilung und Maschinensicherheit

Risikobeurteilung nach EN ISO 12100: Systematische Gefährdungsanalyse als Basis für sichere Maschinen

FAQ: Risikobeurteilung EN ISO 12100

Hochrisiko-Maschinen weisen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial auf und erfordern deshalb eine besonders belastbare Risikobeurteilung.

EN ISO 12100 liefert dafür die anerkannten Grundsätze zur Risikobeurteilung und Risikominderung und bildet die methodische Basis, um Schutzziele systematisch abzuleiten, Maßnahmen zu begründen und Nachweise auditfest zu dokumentieren.

Hochrisiko-Maschinen sind Produkte mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial.

Die Risikobeurteilung umfasst das Festlegen der Maschinengrenzen, das systematische Identifizieren von Gefährdungen, das Einschätzen und Bewerten der Risiken sowie die Planung von Risikominderungsmaßnahmen.

Hochrisiko-Maschinen sind Produkte mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial.

Sie muss aus Sicht eines Sachverständigen nachvollziehbar machen, welche Gefährdungen betrachtet wurden, wie das Risiko bewertet wurde und welche Maßnahmen warum gewählt wurden. Die MVO verlangt die Bereithaltung dieser Unterlagen für mindestens zehn Jahre.

Hochrisiko-Maschinen sind Produkte mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial.

Sie werden als Gefährdungen und Szenarien in die Analyse aufgenommen (z. B. Manipulation von Steuerungen, unbefugter Remote-Zugriff) und über technische Maßnahmen wie gesicherte Kommunikationswege, Zugriffskontrollen und Protokollierung mitigiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 macht die Risikobeurteilung zur Pflicht und verweist auf die Methodik der EN ISO 12100 als zentralen Referenzpunkt.
  • Der Prozess umfasst fünf Hauptschritte: Grenzen festlegen, Gefährdungen identifizieren, Risiko einschätzen, Risiko bewerten und Risiken mindern.
  • Die 3-Stufen-Strategie der Risikominderung priorisiert: 1. Inhärent sichere Konstruktion, 2. Technische Schutzmaßnahmen, 3. Benutzerinformationen.
  • Digitale Gefährdungen (Manipulation von Steuerungen, Cyberangriffe, unautorisierte Zugriffe) müssen systematisch in die Analyse einbezogen werden.
  • Die Dokumentation muss für die Marktüberwachung mindestens zehn Jahre verfügbar bleiben und die Verbindung zwischen Risikobeurteilung, Schutzmaßnahmen und Betriebsanleitung aufzeigen.

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verlangt, dass Hersteller für jede Maschine eine Risikobeurteilung durchführen, um die anzuwendenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu bestimmen. EN ISO 12100 beschreibt die Methodik dafür und wird aktuell gezielt an die neue Verordnung angepasst. Dieser Beitrag zeigt den Ablauf Schritt für Schritt – inklusive typischer Stolpersteine und Dokumentationshinweise.

Rolle der Risikobeurteilung in der Maschinenverordnung

Die MVO macht die Risikobeurteilung zur Pflicht:

  • Der Hersteller muss vor Entwurf und Bau alle relevanten Gefährdungen ermitteln.
  • Aus der Risikobeurteilung ergibt sich, welche Schutzziele (Anhang III) konkret anzuwenden sind.
  • Ergebnisse fließen direkt in Konstruktion, Steuerungstechnik, Schutzmaßnahmen und Betriebsanleitung ein.

Damit ist die Risikobeurteilung zugleich technisches und rechtliches Rückgrat der CE-Konformitätserklärung.

Normative Basis – EN ISO 12100 und Verbindung zur MVO

EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“ beschreibt:

  • Grundsätze der Risikobeurteilung
  • systematische Gefährdungsidentifikation
  • Bewertung und Risikominderung
  • Dokumentationsanforderungen

Die künftige harmonisierte Fassung soll ausdrücklich Bezug zur MVO nehmen und bleibt damit der zentrale Referenzpunkt für die Vermutungswirkung der Konformität.

Betreiberpflichten nach BetrSichV – Gefährdungsbeurteilung und Maschinensicherheit

Der 5-Stufen-Prozess der Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

Schritt 1 – Grenzen der Maschine festlegen

Ziel: den Betrachtungsrahmen eindeutig definieren.

Bestimmung der vorgesehenen Verwendung

Art der Maschine, Materialien, Prozesse, Produktarten.

Vorhersehbare Fehlanwendung

Typische Fehlbedienung durch menschliche Irrtümer, Abkürzungen im Alltag, bewusstes Umgehen von Schutzmaßnahmen.

Lebensphasen

Transport, Montage, Einrichtung, Betrieb, Reinigung, Wartung, Fehlersuche, Demontage, Entsorgung.

Umgebungsbedingungen

Temperaturbereiche, Feuchte, Emissionen, Explosionsgefährdung, Innen-/Außenaufstellung.

Praxis-Tipp: Grenzen schriftlich in einem eigenen Abschnitt der Risikobeurteilungsdokumentation festhalten und in der Betriebsanleitung spiegeln.

Schritt 2 – Gefährdungen identifizieren

Auf Basis der definierten Grenzen werden systematisch Gefährdungen ermittelt:

  • mechanische Gefährdungen (Quetschen, Schneiden, Scheren, Einziehen, Schleudern)
  • elektrische Gefährdungen
  • thermische Gefährdungen (heiße Oberflächen, Brand, Explosion)
  • Lärm- und Vibrationsbelastungen
  • Strahlung, Stofffreisetzung, ergonomische Fehlbelastungen
  • digitale Gefährdungen: Manipulation von Steuerfunktionen, unautorisierte Fernzugriffe, Datenkorruption, Cyberangriffe auf Sicherheitsfunktionen

Hilfreich sind Gefährdungslisten aus EN ISO 12100 sowie unternehmensinterne Checklisten.

Fachkraft markiert Gefahrenstellen an Maschine mit Checkliste zur Gefährdungsanalyse nach EN ISO 12100.

Gefährdungsidentifikation in der Praxis: Systematische Analyse an der Maschine

Schritt 3 – Risiko einschätzen

Für jede Gefährdungssituation wird das Risiko abgeschätzt, typischerweise entlang zweier Achsen:

  • Schweregrad möglicher Verletzung/Schädigung
  • Eintrittswahrscheinlichkeit (inkl. Expositionsdauer, Vermeidbarkeit)

Üblich sind qualitative oder semiquantitative Risikomatrizen. Wichtig ist Konsistenz: das gleiche Schema sollte im Unternehmen durchgängig verwendet werden.

Schritt 4 – Risiko bewerten

Die Risikobewertung beantwortet die Frage:

„Ist das Risiko gemessen an Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit akzeptabel oder nicht?“

  • Wird das Risiko als nicht akzeptabel eingestuft, müssen Maßnahmen zur Risikominderung definiert und umgesetzt werden.
  • Die Bewertung ist zu dokumentieren – inklusive Kriterien, warum ein Risiko als akzeptabel eingestuft wurde.

Schritt 5 – Risiken mindern (3-Stufen-Strategie)

EN ISO 12100 und die MVO verlangen ein gestuftes Vorgehen:

1. Inhärent sichere Konstruktion

  • Gefährdungen konstruktiv vermeiden (z. B. geringe Bewegungsenergie, Vermeidung scharfer Kanten, sichere Formgebung).
  • Wo möglich, Risiken bereits im Prinzipdesign eliminieren, statt sie später mit Schutzmaßnahmen zu „korrigieren“.

2. Technische Schutzmaßnahmen

  • Schutzeinrichtungen (z. B. trennende Schutzeinrichtungen, Lichtgitter, Zweihandsteuerungen).
  • Sicherheitsfunktionen in Steuerungen (z. B. Not-Halt, sichere Geschwindigkeitsüberwachung) nach Normen wie EN ISO 13849-1.

3. Benutzerinformationen

  • Warnhinweise an der Maschine.
  • Betriebsanleitung mit klaren, verständlichen Sicherheitsinformationen, inkl. Restrisiken.

Die Risikobeurteilung muss zeigen, dass diese Reihenfolge beachtet wurde und Warnhinweise nicht als Ersatz für konstruktive Lösungen genutzt werden.

Dokumentation der Risikobeurteilung

Die MVO verlangt, dass die Risikobeurteilung Teil der Technischen Dokumentation ist und für die Marktüberwachung über Jahre verfügbar bleibt.

Typische Inhalte der Dokumentation:

  • Beschreibung der Maschine und ihrer Grenzen
  • Liste der identifizierten Gefährdungen
  • Risikoabschätzung und -bewertung
  • getroffene Maßnahmen zur Risikominderung
  • Verweis auf angewandte Normen
  • Verknüpfung mit Betriebsanleitung und Schaltplänen

Für die digitale Ablage gelten die gleichen Grundsätze wie für digitale Anleitungen: Zugänglichkeit, Integrität und Nachvollziehbarkeit.

Typische Fehler in der Praxis – und wie man sie vermeidet

  • Risikobeurteilung erst nach fertiger Konstruktion → stattdessen von Beginn an begleiten lassen.
  • Wartung, Reinigung, Störungsbeseitigung werden nicht ausreichend betrachtet.
  • Digitale Gefährdungen und IT-Schnittstellen fehlen komplett.
  • Dokumentation ist unvollständig oder nicht auf dem Stand des ausgelieferten Produkts.
  • Es gibt keine klare Verbindung zwischen Risikobeurteilung, Schutzmaßnahmen und Betriebsanleitung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2023/1230

Der offizielle Rechtstext der neuen EU-Maschinenverordnung

EUR-Lex  

Europäische Kommission – Maschinen

Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs

europa.eu  

IFA Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Sicherheit von Maschinensteuerungen nach DIN EN ISO 13849

dguv.de  

DIN EN ISO 12100:2011 – Sicherheit von Maschinen – Risikobeurteilung und Risikominderung

DIN EN ISO 12100:2011-03

DINMEDIA.de  

✔ Nächste Schritte für B2B-Teams

  • Risikobeurteilung von Beginn an in die Entwicklungsprozesse integrieren – nicht erst nach fertiger Konstruktion.
  • Gefährdungslisten um digitale Risiken erweitern (Cyber, KI, Remote-Zugriffe) und systematisch abarbeiten.
  • 3-Stufen-Strategie konsequent umsetzen: Inhärent sichere Konstruktion vor technischen Schutzmaßnahmen vor Benutzerinformationen.
  • Dokumentation vollständig und nachvollziehbar aufbauen – mit klarer Verknüpfung zu Betriebsanleitung und Schaltplänen.
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