Hochrisiko-Maschinen: Pflichten & Verfahren
Was ab dem 20.01.2027 gilt – Stichtagsregel, Annex I (Teil A/B), Benannte Stellen, digitale Unterlagen & Betreiberpflichten

FAQ: Hochrisiko-Maschinen
Hochrisiko-Maschinen sind Produkte mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial.
Ja, wenn der Zugang gekennzeichnet ist und das Format druck- und speicherbar ist. Auf Wunsch des Käufers ist eine kostenlose Papierfassung innerhalb eines Monats bereitzustellen. Bei Non-Professional-Usern muss essenzielle Sicherheit in Papier beiliegen.
Hochrisiko-Maschinen sind Produkte mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial.
Es gilt eine Stichtagsregel: Bis 19.01.2027 die Richtlinie 2006/42/EG, ab 20.01.2027 ausschließlich die Verordnung (EU) 2023/1230. Bestehende EG-Baumusterprüfbescheinigungen behalten bis zu ihrem Ablauf Gültigkeit.
Hochrisiko-Maschinen sind Produkte mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial.
Für Annex I Teil A immer; für Teil B nur, wenn harmonisierte Normen nicht vollständig angewandt werden.
Hochrisiko-Maschinen sind Produkte mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial.
Die alte Annex-IV-Liste wurde in Annex I Teil A/B aufgeteilt; einige Kategorien wurden in Teil A hochgestuft. KI- und Cyber-Risiken sind ausdrücklich erfasst, inkl. selbst-evolvierender Sicherheitskomponenten.
Hochrisiko-Maschinen sind Produkte mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial.
Die BetrSichV regelt Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Prüfungen und Unterweisung im Betrieb und ergänzt so die EU-Vorgaben zum Inverkehrbringen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab 20. Januar 2027 – bis dahin gilt die Richtlinie 2006/42/EG. Es gibt kein Wahlrecht ab Stichtag; bereits erteilte EG-Baumusterprüfbescheinigungen bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig.
- Hochrisiko-Maschinen sind in Annex I Teil A (immer mit Benannter Stelle) und Teil B (interne Kontrolle möglich bei vollständiger Normenanwendung) klassifiziert.
- Cybersicherheit, KI-Risiken und autonome Funktionen sind ausdrücklich adressiert.
- Die Risikobeurteilung deckt den gesamten Lebenszyklus und digitale Gefährdungen ab.
- Digitale Anleitungen sind zulässig; auf Wunsch ist innerhalb von 1 Monat kostenlos Papier bereitzustellen (zusätzliche Papierpflichten bei Non-Professional-Usern).

Stichtagswechsel: 2006/42/EG → (EU) 2023/1230
| Kategorie | Konformitätsbewertung | Beispiele / Hinweise |
|---|---|---|
| Annex I – Teil A | Immer mit Benannter Stelle (keine Eigenerklärung). | Z. B. bestimmte Hebezeuge, tragbare Bolzensetzgeräte; Sicherheitskomponenten mit (teilweise) selbst-evolvierendem Verhalten für Sicherheitsfunktionen. |
| Annex I – Teil B | Interne Fertigungskontrolle bei vollständiger Anwendung harmonisierter Normen; sonst Benannte Stelle. | Großer Teil der bisherigen Annex-IV-Maschinen; NB-Einbindung abhängig vom Normenumfang. |

Rolle der Benannten Stelle: Ob eine Benannte Stelle einzubinden ist, entscheidet die Einstufung (Teil A/B) und der Umfang der Normenanwendung. Frühzeitig klären, um Schleifen, Kosten und Time-to-Market-Risiken zu vermeiden.