CE-Kennzeichnung 2027: So erfüllen Sie die neue EU-Maschinenverordnung

FAQ: CE-Kennzeichnung & Maschinenverordnung
Hochrisiko-Maschinen sind Produkte mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial.
CE steht für „Conformité Européenne“. Das Zeichen zeigt an, dass ein Produkt die einschlägigen EU-Vorgaben (Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz) erfüllt und im EWR in Verkehr gebracht werden darf.
Hochrisiko-Maschinen sind Produkte mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial.
Kein Prüfsiegel (z. B. kein GS-Zeichen), kein Qualitäts-Gütesiegel, keine amtliche Plakette – sondern eine Hersteller-Selbstdeklaration.
Hochrisiko-Maschinen sind Produkte mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial.
Sie signalisiert Regelkonformität und ermöglicht freien Warenverkehr im EWR; keine Aussage zu darüber hinausgehender Qualität.
Hochrisiko-Maschinen sind Produkte mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial.
Hersteller oder Bevollmächtigter nach Konformitätsbewertung und Dokumentation; ggf. mit Einbindung notifizierter Stellen.
Hochrisiko-Maschinen sind Produkte mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial.
Sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt; alternativ auf Verpackung oder Begleitunterlagen nach EU-Vorgaben.
Übergang bis 2027: Was jetzt zählt
Bis 19.01.2027 gilt die Maschinenrichtlinie; ab 20.01.2027 ausschließlich die Verordnung. Bestandsmaschinen bleiben gültig. Für neue Auslieferungen nach dem Stichtag sind die neuen Regeln anzuwenden. Empfehlung: Prozesse, Vorlagen und Schulungen jetzt umstellen – insbesondere Risikobeurteilung, Doku‑Tiefe und IT‑Sicherheitsprozesse.
