EU-Maschinenverordnung 2027:
Leitfaden für Hersteller & Betreiber

EU-Maschinenverordnung 2027 Ihr Leitfaden

FAQ: EU-Maschinenverordnung 2027

Hochrisiko-Maschinen sind Produkte mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial.

Die Verordnung wurde am 29.06.2023 im Amtsblatt veröffentlicht, trat am 19.07.2023 in Kraft und gilt ab dem 20.01.2027. Einzelne Bestimmungen greifen früher (z. B. Benennungsverfahren für Notifizierte Stellen ab 20.01.2024). Bis zum 20.01.2027 bleibt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anwendbar.

Hochrisiko-Maschinen sind Produkte mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial.

Die Richtlinie wird durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung ersetzt. Wichtige Neuerungen: klarere Pflichten für Hersteller, Einführer und Händler; Berücksichtigung von Software, Cybersecurity und KI; Möglichkeit digitaler Betriebs- und Montageanleitungen unter Bedingungen; aktualisierte Hochrisiko-Liste (Anhang I, Teile A/B) mit angepassten Konformitätsverfahren; gestärkte Marktüberwachung.

Hochrisiko-Maschinen sind Produkte mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial.

Anhang I ist in Teil A und Teil B gegliedert. Für Teil-A-Maschinen ist eine Benannte Stelle verpflichtend (z. B. EU-Baumusterprüfung oder Qualitätssicherung). Für Teil-B-Maschinen ist eine Benannte Stelle erforderlich, es sei denn, die Maschine erfüllt vollständig alle einschlägigen harmonisierten Normen; dann ist eine interne Fertigungskontrolle möglich. Ergebnis sind EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.

Hochrisiko-Maschinen sind Produkte mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial.

Maschinen und verwandte Produkte wie Sicherheitsbauteile, auswechselbare Ausrüstungen, Lastaufnahmemittel, Ketten/Seile/Gurte, abnehmbare mechanische Antriebsvorrichtungen sowie unvollständige Maschinen.

Hochrisiko-Maschinen sind Produkte mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial.

Gap-Analyse zur 2023/1230, Einstufung (inkl. Hochrisiko-Prüfung), Auswahl und Anwendung harmonisierter Normen, Risikobeurteilung aktualisieren, passendes Konformitätsverfahren festlegen, technische Dokumentation und Anleitungen (digital zulässig; Papier auf Wunsch) bereitstellen, EU-Konformitätserklärung ausstellen und CE anbringen, Prozesse für Software-/Firmware-Änderungen und Marktüberwachung etablieren.

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie gilt ab dem 20. Januar 2027 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten – ohne nationale Umsetzung. Für Maschinenhersteller, Importeure und Händler heißt das: rechtzeitig handeln, um KonformitätProduktsicherheit und Arbeitsschutz sicherzustellen.

Betreiberpflichten nach BetrSichV – Gefährdungsbeurteilung und Maschinensicherheit

Kurzvergleich: Die wichtigsten Änderungen von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 auf einen Blick.

1. Von der Richtlinie zur Verordnung: Einheitliche Anwendung

Die bisherige Richtlinie musste von jedem Staat in nationales Recht umgesetzt werden. Die neue Maschinenverordnung 2027 gilt direkt und verbindlich in allen EU-Ländern.

  • weniger Bürokratie
  • klare Regeln für Vermarktung und Inverkehrbringen
  • mehr Rechtssicherheit für alle Marktakteure

2. Digitale Dokumentation wird Standard – mit Ausnahmen

Ein Kernstück der Verordnung ist die technische Dokumentation. Künftig werden Betriebsanleitungen digital bereitgestellt – mit strengen Rahmenbedingungen:

  • Zugriff: am Produkt eindeutig gekennzeichnet (z. B. QR-Code oder URL).
  • Format: herunterladbar, speicherbar und ausdruckbar.
  • Verfügbarkeit: mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen online.
  • Recht auf Papier: Käufer können innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb kostenlos eine gedruckte Anleitung verlangen; Lieferung spätestens innerhalb von 30 Tagen.
Praxis-Tipp: Käufer beim Erwerb aktiv über das 12-Monate-/30-Tage-Recht informieren (Kaufvertrag, Auftragsbestätigung, Produktunterlagen).

3. Konsequenzen bei Nichteinhaltung

  • Verkaufsverbot oder Rückruf durch Marktüberwachungsbehörden.
  • Bußgelder/Sanktionen nach Mitgliedstaatenrecht (in DE bei Sicherheitsrelevanz).
  • Haftung bei Schäden, wenn fehlende oder mangelhafte Anleitung zu Unfällen führt.
  • Reputationsverlust im B2B-Geschäft.

Beispiele für Verstöße:

  • Druckversion wird trotz Anforderung innerhalb von 12 Monaten nicht geliefert.
  • Anleitung ist nicht in der richtigen Sprache oder unvollständig.
  • Sicherheitsrelevante Inhalte fehlen.

4. KI & Cybersicherheit: Sicherheit neu definiert

Neu zu berücksichtigen

  • Cyberangriffe sind Teil der Risikobewertung.
  • Die Integrität der Sicherheitsfunktionen darf durch Angriffe nicht beeinträchtigt werden.
  • KI-Systeme mit (teil-)selbstlernendem Verhalten in Sicherheitsfunktionen gelten als Hochrisiko-Maschinen – hier ist eine externe Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle zwingend.
Betreiberpflichten nach BetrSichV – Gefährdungsbeurteilung und Maschinensicherheit

5. Neue Pflichten für die gesamte Lieferkette

  • Hersteller: CE-Kennzeichnung, Risikobewertung, Sicherheitsmaßnahmen, technische Dokumentation.
  • Importeure: Konformität von Produkten aus Drittstaaten aktiv prüfen.
  • Händler: Kennzeichnung und Begleitdokumente prüfen.

Wesentliche Veränderung: Wer eine Maschine so ändert, dass neue/erhöhte Gefährdungen entstehen, wird rechtlich zum Hersteller – inklusive erneuter Konformitätsbewertung.

6. Zeitplan & Übergang (Art. 54)

Betreiberpflichten nach BetrSichV – Gefährdungsbeurteilung und Maschinensicherheit

Die wichtigsten Eckpunkte und Termine der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Überblick.

Anwendungsdatum der Verordnung: 20. Januar 2027

Früher anwendbare Artikel:

  • Art. 26–42: ab 14. Januar 2024
  • Art. 50(1): ab 20. Oktober 2023
  • Art. 6(7), 48, 52: ab 19. Juli 2023
  • Art. 6(2–6, 8, 11), 47, 53(3): ab 20. Juli 2024

Übergang (Art. 52): Vor dem 20.01.2027 richtlinienkonform in Verkehr gebrachte Produkte dürfen weiter bereitgestellt werden.

Checkliste: Fit für die Maschinenverordnung 2027?

  • Produktportfolio prüfen: Welche Maschinen fallen unter Anhang I (Hochrisiko)?
  • Risikobewertung aktualisieren: Cyberangriffe, KI und neue Gefährdungen einbeziehen.
  • Dokumentation planen: Hosting ≥ 10 Jahre, QR-Codes am Produkt, Papieroption abbilden.
  • Käuferrechte umsetzen: Prozesse für 12-Monats-Frist & 30-Tage-Lieferung definieren.
  • Lieferkette schulen: Verantwortlichkeiten für Hersteller, Importeure, Händler festlegen.
  • Benannte Stellen einbinden: Für Hochrisiko-Produkte frühzeitig Termine sichern.
  • Rechtsfolgen im Blick: Verkaufsverbote, Bußgelder, Haftung vermeiden.

Kostenlose Checkliste „CE‑Roadmap bis 2027“ PDF‑Download mit allen Schritten, Zuständigkeiten und Nachweisen.

Podcast Episode

Maschinenverordnung 2027 – Folge 1

Agenda für digitale Dokumentation, Cyber-Risiken, Verantwortungsbereiche, Bauliche Veränderungen

Maschinenverordnung 2027
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Maschinenverordnung 2027 - Folge 1
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Sprecher A : Herzlich willkommen zu unserem heutigen Spezial-Podcast, in dem wir uns einem Thema widmen, das für viele Unternehmen in der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung ist: Die neue EU-Maschinenverordnung 2027. Sie bringt grundlegende Veränderungen mit sich. Um diese Neuerungen besser zu verstehen und einzuordnen, habe ich heute bei mir. Schön, dass Sie da sind!

Sprecher B: Vielen Dank für die Einladung. Ich freue mich, dieses wichtige Thema mit Ihnen zu beleuchten.

Sprecher A: Beginnen wir direkt mit dem wichtigsten Punkt: Wann tritt diese neue Verordnung in Kraft und was bedeutet das konkret für die Unternehmen?

Sprecher B: Ein Datum ist hierbei absolut zentral: der 20. Januar 2027. Ab diesem Tag tritt die neue EU-Maschinenverordnung, die kurz MVO genannt wird, für alle Marktteilnehmer verbindlich in Kraft. Und das Wichtigste dabei ist: Es wird keine weiteren Übergangsfristen geben. Ab diesem Stichtag muss jede neue Maschine, die im EU-Raum in Verkehr gebracht oder betrieben wird, die verschärften Anforderungen dieser neuen Verordnung erfüllen.

Sprecher A: Das ist eine sehr klare Ansage. Der Titel des Explainer-Videos sprach von einer „fundamentalen rechtlichen Neuerung“. Wo liegt denn der wesentliche Unterschied zur bisherigen Maschinenrichtlinie?

Sprecher B: Der wesentliche Unterschied liegt tatsächlich in der Rechtsform. Die bisherige Maschinenrichtlinie aus dem Jahr 2006 musste von jedem EU-Mitgliedstaat, also beispielsweise von Deutschland, Frankreich oder Polen, einzeln in nationales Recht überführt werden. Das führte mitunter zu leicht unterschiedlichen Auslegungen und Anwendungen. Die neue Maschinenverordnung, die Verordnung (EU) 2023/1230, ist hingegen eine sogenannte Verordnung. Das bedeutet, sie gilt unmittelbar und einheitlich in der gesamten Europäischen Union. Das schafft einen harmonisierten und verbindlichen Rechtsrahmen für alle Wirtschaftsakteure und soll die Rechtssicherheit europaweit erhöhen.

Sprecher A: Das ist in der Tat eine große Veränderung. Kommen wir zu einem praktischen Aspekt, der viele Hersteller interessieren wird: die digitale Dokumentation. Papier zu Pixeln – was genau ändert sich hier beim Umgang mit Betriebsanleitungen?

Sprecher B: Die Verordnung leitet offiziell das digitale Zeitalter für die technische Dokumentation ein. Das primäre Ziel ist es, den Papieraufwand zu reduzieren. Grundsätzlich genügt zukünftig eine digitale Bereitstellung der Anleitung. Allerdings gibt es hier wichtige Details, die für die Rechtskonformität entscheidend sind.

Sprecher A: Und welche Bedingungen müssen für diese digitale Bereitstellung erfüllt sein?

Sprecher B: Für die Bereitstellung einer digitalen Anleitung müssen drei klare Bedingungen erfüllt sein: Erstens muss der Zugriff eindeutig gekennzeichnet sein, zum Beispiel durch einen QR-Code oder eine URL direkt am Produkt. Zweitens muss das Format der Anleitung so sein, dass der Nutzer sie herunterladen, speichern und auch ausdrucken kann. Und drittens muss die Verfügbarkeit online für mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen der Maschine gewährleistet sein.

Sprecher A: Das klingt nach einem klaren Fahrplan. Aber gibt es auch Ausnahmen oder Situationen, in denen die Papierform weiterhin notwendig ist?

Sprecher B: Ja, hier kommt eine ganz entscheidende Einschränkung ins Spiel: Wenn ein Nutzer zum Zeitpunkt des Kaufs eine gedruckte Betriebsanleitung verlangt, muss der Hersteller diese innerhalb eines Monats kostenlos zur Verfügung stellen. Das bedeutet, eine rein digitale Strategie ist nicht ausreichend. Unternehmen müssen also für beide Szenarien, digital und Papier, vorbereitet sein.

Sprecher A: Verstanden. Nun zu einem sehr aktuellen und zukunftsweisenden Thema: KI und Cybersicherheit. Wie adressiert die neue Verordnung die Risiken, die von Technologien wie Künstlicher Intelligenz und der zunehmenden Vernetzung von Maschinen ausgehen?

Sprecher B: Das ist ein sehr wichtiger und neuer Bereich. Die Verordnung adressiert die technologischen Entwicklungen unserer Zeit sehr direkt. Erstmals werden auch immaterielle Risiken wie Cyberangriffe zu einem zentralen Bestandteil der Maschinensicherheit.

Ein Schlüsselpunkt ist die Erweiterung des Begriffs „Sicherheitsbauteil“. Bisher bezog sich dieser primär auf physische Komponenten. Nun aber umfasst die Definition explizit auch Software, die eine Sicherheitsfunktion gewährleistet. Das hat weitreichende Konsequenzen für die Entwicklung, Prüfung und Dokumentation solcher Komponenten.

Sprecher A: Das bedeutet, eine Maschine muss nicht nur physisch sicher sein, sondern auch digital geschützt werden?

Sprecher B: Genau. Eine Maschine muss nicht nur gegen mechanisches Versagen, sondern auch gegen digitale Manipulation geschützt sein. Die Integrität ihrer Sicherheitsfunktionen darf durch Cyberangriffe nicht beeinträchtigt werden. Hersteller müssen daher in ihrer Risikobeurteilung auch böswillige Angriffe Dritter berücksichtigen und entsprechende Schutzmaßnahmen implementieren.

Sprecher A: Und was ist mit Maschinen, die KI-Sicherheitsfunktionen nutzen?

Sprecher B: Hier gelten besonders strenge Vorschriften. Maschinen mit KI-Sicherheitsfunktionen, die im Anhang I der Verordnung aufgeführt sind, erfordern eine zwingende Prüfung durch eine externe Stelle. Das bedeutet, für diese Hochrisikomaschinen genügt eine herstellerseitige Selbsterklärung nicht mehr. Eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle ist zwingend erforderlich.

Sprecher A: Das ist ein großer Aufwand. Sprechen wir über die Verantwortlichkeiten. Die Verordnung weitet die Pflichten auf die gesamte Lieferkette aus. Wer trägt welche Verantwortung?

Sprecher B: Das ist die dritte wesentliche Änderung. Der Verantwortungsbereich wird über den Hersteller hinaus auf die gesamte Lieferkette ausgedehnt. Die Verordnung definiert die Pflichten aller Wirtschaftsakteure präzise und stellt sicher, dass die Verantwortung für die Produktsicherheit geteilt wird.

Konkret:

  • Der Hersteller trägt weiterhin die primäre Verantwortung für die grundlegende Konformität, die notwendige Dokumentation und die CE-Kennzeichnung.
  • Der Einführer, der Maschinen aus einem Drittstaat in die EU bringt, muss aktiv überprüfen, ob der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat.
  • Auch der Händler unterliegt einer Prüfpflicht, beispielsweise muss er sicherstellen, dass die Maschine die korrekte CE-Kennzeichnung aufweist.

Die Verantwortung ist also kaskadierend geregelt.

Sprecher A: Ein weiterer Begriff, der in diesem Zusammenhang häufig genannt wird, ist die „wesentliche Veränderung“. Was hat es damit auf sich?

Sprecher B: Der neu definierte Begriff der „wesentlichen Veränderung“ verlangt besondere Aufmerksamkeit. Wenn ein Betreiber einen Umbau an einer Maschine vornimmt, der deren Konformität mit den Sicherheitsanforderungen beeinflusst, wird dieser Betreiber rechtlich selbst zum Hersteller. Das ist eine enorme Konsequenz, denn er muss dann für die modifizierte Maschine den vollständigen CE-Prozess durchlaufen. Das beinhaltet die Risikobeurteilung, die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung. Es ist also nicht nur eine technische, sondern eine tiefgreifende rechtliche Veränderung.

Sprecher A: Das Fazit ist also klar: Es gibt viel zu tun. Obwohl der Stichtag 2027 noch einige Zeit entfernt scheint, welche Botschaft möchten Sie unseren Zuhörern mit auf den Weg geben?

Sprecher B: Die Botschaft ist eindeutig: Die laufende Übergangsfrist bis Januar 2027 ist keine Wartezeit, sondern eine entscheidende Vorbereitungsphase. Die anstehenden Änderungen sind zu fundamental, um sie auf die lange Bank zu schieben.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  1. Digitale Dokumentation wird zum Standard, auch wenn die Papierform auf Verlangen weiterhin kostenlos bereitgestellt werden muss.
  2. Maschinensicherheit wird neu gedacht: KI und Cybersicherheit rücken ins Zentrum, und immaterielle Risiken müssen umfassend bewertet werden.
  3. Die Pflichten werden auf die gesamte Lieferkette ausgeweitet, mit klaren Verantwortlichkeiten für Hersteller, Importeure und Händler.

Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre internen Prozesse zu überprüfen, Ihre Dokumentation zu überarbeiten und Ihre Produkte auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Proaktives Handeln ist der Schlüssel, um die Konformität sicherzustellen und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Sprecher A: Eine klare und wichtige Botschaft. Ist Ihr Unternehmen auf 2027 vorbereitet? Haben Sie bereits damit begonnen, die neuen Anforderungen zu analysieren und einen Plan für deren Umsetzung zu entwickeln? Die Zeit zu handeln ist jetzt. Vielen Dank, für diese wertvollen Einblicke.

Sprecher B: Gerne geschehen.

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