Sprecher A : Herzlich willkommen zu unserem heutigen Spezial-Podcast, in dem wir uns einem Thema widmen, das für viele Unternehmen in der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung ist: Die neue EU-Maschinenverordnung 2027. Sie bringt grundlegende Veränderungen mit sich. Um diese Neuerungen besser zu verstehen und einzuordnen, habe ich heute bei mir. Schön, dass Sie da sind!
Sprecher B: Vielen Dank für die Einladung. Ich freue mich, dieses wichtige Thema mit Ihnen zu beleuchten.
Sprecher A: Beginnen wir direkt mit dem wichtigsten Punkt: Wann tritt diese neue Verordnung in Kraft und was bedeutet das konkret für die Unternehmen?
Sprecher B: Ein Datum ist hierbei absolut zentral: der 20. Januar 2027. Ab diesem Tag tritt die neue EU-Maschinenverordnung, die kurz MVO genannt wird, für alle Marktteilnehmer verbindlich in Kraft. Und das Wichtigste dabei ist: Es wird keine weiteren Übergangsfristen geben. Ab diesem Stichtag muss jede neue Maschine, die im EU-Raum in Verkehr gebracht oder betrieben wird, die verschärften Anforderungen dieser neuen Verordnung erfüllen.
Sprecher A: Das ist eine sehr klare Ansage. Der Titel des Explainer-Videos sprach von einer „fundamentalen rechtlichen Neuerung“. Wo liegt denn der wesentliche Unterschied zur bisherigen Maschinenrichtlinie?
Sprecher B: Der wesentliche Unterschied liegt tatsächlich in der Rechtsform. Die bisherige Maschinenrichtlinie aus dem Jahr 2006 musste von jedem EU-Mitgliedstaat, also beispielsweise von Deutschland, Frankreich oder Polen, einzeln in nationales Recht überführt werden. Das führte mitunter zu leicht unterschiedlichen Auslegungen und Anwendungen. Die neue Maschinenverordnung, die Verordnung (EU) 2023/1230, ist hingegen eine sogenannte Verordnung. Das bedeutet, sie gilt unmittelbar und einheitlich in der gesamten Europäischen Union. Das schafft einen harmonisierten und verbindlichen Rechtsrahmen für alle Wirtschaftsakteure und soll die Rechtssicherheit europaweit erhöhen.
Sprecher A: Das ist in der Tat eine große Veränderung. Kommen wir zu einem praktischen Aspekt, der viele Hersteller interessieren wird: die digitale Dokumentation. Papier zu Pixeln – was genau ändert sich hier beim Umgang mit Betriebsanleitungen?
Sprecher B: Die Verordnung leitet offiziell das digitale Zeitalter für die technische Dokumentation ein. Das primäre Ziel ist es, den Papieraufwand zu reduzieren. Grundsätzlich genügt zukünftig eine digitale Bereitstellung der Anleitung. Allerdings gibt es hier wichtige Details, die für die Rechtskonformität entscheidend sind.
Sprecher A: Und welche Bedingungen müssen für diese digitale Bereitstellung erfüllt sein?
Sprecher B: Für die Bereitstellung einer digitalen Anleitung müssen drei klare Bedingungen erfüllt sein: Erstens muss der Zugriff eindeutig gekennzeichnet sein, zum Beispiel durch einen QR-Code oder eine URL direkt am Produkt. Zweitens muss das Format der Anleitung so sein, dass der Nutzer sie herunterladen, speichern und auch ausdrucken kann. Und drittens muss die Verfügbarkeit online für mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen der Maschine gewährleistet sein.
Sprecher A: Das klingt nach einem klaren Fahrplan. Aber gibt es auch Ausnahmen oder Situationen, in denen die Papierform weiterhin notwendig ist?
Sprecher B: Ja, hier kommt eine ganz entscheidende Einschränkung ins Spiel: Wenn ein Nutzer zum Zeitpunkt des Kaufs eine gedruckte Betriebsanleitung verlangt, muss der Hersteller diese innerhalb eines Monats kostenlos zur Verfügung stellen. Das bedeutet, eine rein digitale Strategie ist nicht ausreichend. Unternehmen müssen also für beide Szenarien, digital und Papier, vorbereitet sein.
Sprecher A: Verstanden. Nun zu einem sehr aktuellen und zukunftsweisenden Thema: KI und Cybersicherheit. Wie adressiert die neue Verordnung die Risiken, die von Technologien wie Künstlicher Intelligenz und der zunehmenden Vernetzung von Maschinen ausgehen?
Sprecher B: Das ist ein sehr wichtiger und neuer Bereich. Die Verordnung adressiert die technologischen Entwicklungen unserer Zeit sehr direkt. Erstmals werden auch immaterielle Risiken wie Cyberangriffe zu einem zentralen Bestandteil der Maschinensicherheit.
Ein Schlüsselpunkt ist die Erweiterung des Begriffs „Sicherheitsbauteil“. Bisher bezog sich dieser primär auf physische Komponenten. Nun aber umfasst die Definition explizit auch Software, die eine Sicherheitsfunktion gewährleistet. Das hat weitreichende Konsequenzen für die Entwicklung, Prüfung und Dokumentation solcher Komponenten.
Sprecher A: Das bedeutet, eine Maschine muss nicht nur physisch sicher sein, sondern auch digital geschützt werden?
Sprecher B: Genau. Eine Maschine muss nicht nur gegen mechanisches Versagen, sondern auch gegen digitale Manipulation geschützt sein. Die Integrität ihrer Sicherheitsfunktionen darf durch Cyberangriffe nicht beeinträchtigt werden. Hersteller müssen daher in ihrer Risikobeurteilung auch böswillige Angriffe Dritter berücksichtigen und entsprechende Schutzmaßnahmen implementieren.
Sprecher A: Und was ist mit Maschinen, die KI-Sicherheitsfunktionen nutzen?
Sprecher B: Hier gelten besonders strenge Vorschriften. Maschinen mit KI-Sicherheitsfunktionen, die im Anhang I der Verordnung aufgeführt sind, erfordern eine zwingende Prüfung durch eine externe Stelle. Das bedeutet, für diese Hochrisikomaschinen genügt eine herstellerseitige Selbsterklärung nicht mehr. Eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle ist zwingend erforderlich.
Sprecher A: Das ist ein großer Aufwand. Sprechen wir über die Verantwortlichkeiten. Die Verordnung weitet die Pflichten auf die gesamte Lieferkette aus. Wer trägt welche Verantwortung?
Sprecher B: Das ist die dritte wesentliche Änderung. Der Verantwortungsbereich wird über den Hersteller hinaus auf die gesamte Lieferkette ausgedehnt. Die Verordnung definiert die Pflichten aller Wirtschaftsakteure präzise und stellt sicher, dass die Verantwortung für die Produktsicherheit geteilt wird.
Konkret:
- Der Hersteller trägt weiterhin die primäre Verantwortung für die grundlegende Konformität, die notwendige Dokumentation und die CE-Kennzeichnung.
- Der Einführer, der Maschinen aus einem Drittstaat in die EU bringt, muss aktiv überprüfen, ob der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat.
- Auch der Händler unterliegt einer Prüfpflicht, beispielsweise muss er sicherstellen, dass die Maschine die korrekte CE-Kennzeichnung aufweist.
Die Verantwortung ist also kaskadierend geregelt.
Sprecher A: Ein weiterer Begriff, der in diesem Zusammenhang häufig genannt wird, ist die „wesentliche Veränderung“. Was hat es damit auf sich?
Sprecher B: Der neu definierte Begriff der „wesentlichen Veränderung“ verlangt besondere Aufmerksamkeit. Wenn ein Betreiber einen Umbau an einer Maschine vornimmt, der deren Konformität mit den Sicherheitsanforderungen beeinflusst, wird dieser Betreiber rechtlich selbst zum Hersteller. Das ist eine enorme Konsequenz, denn er muss dann für die modifizierte Maschine den vollständigen CE-Prozess durchlaufen. Das beinhaltet die Risikobeurteilung, die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung. Es ist also nicht nur eine technische, sondern eine tiefgreifende rechtliche Veränderung.
Sprecher A: Das Fazit ist also klar: Es gibt viel zu tun. Obwohl der Stichtag 2027 noch einige Zeit entfernt scheint, welche Botschaft möchten Sie unseren Zuhörern mit auf den Weg geben?
Sprecher B: Die Botschaft ist eindeutig: Die laufende Übergangsfrist bis Januar 2027 ist keine Wartezeit, sondern eine entscheidende Vorbereitungsphase. Die anstehenden Änderungen sind zu fundamental, um sie auf die lange Bank zu schieben.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
- Digitale Dokumentation wird zum Standard, auch wenn die Papierform auf Verlangen weiterhin kostenlos bereitgestellt werden muss.
- Maschinensicherheit wird neu gedacht: KI und Cybersicherheit rücken ins Zentrum, und immaterielle Risiken müssen umfassend bewertet werden.
- Die Pflichten werden auf die gesamte Lieferkette ausgeweitet, mit klaren Verantwortlichkeiten für Hersteller, Importeure und Händler.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre internen Prozesse zu überprüfen, Ihre Dokumentation zu überarbeiten und Ihre Produkte auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Proaktives Handeln ist der Schlüssel, um die Konformität sicherzustellen und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Sprecher A: Eine klare und wichtige Botschaft. Ist Ihr Unternehmen auf 2027 vorbereitet? Haben Sie bereits damit begonnen, die neuen Anforderungen zu analysieren und einen Plan für deren Umsetzung zu entwickeln? Die Zeit zu handeln ist jetzt. Vielen Dank, für diese wertvollen Einblicke.
Sprecher B: Gerne geschehen.