Die Zeit läuft: Am 20. Januar 2027 löst die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die bisherige Maschinenrichtlinie endgültig ab. Für Hersteller, Importeure und Händler bedeutet dies eine grundlegende Anpassung ihrer Prozesse – von der Risikobeurteilung bis zur Bereitstellung der technischen Unterlagen.
Besonders der Wandel hin zur digitalen Betriebsanleitung und der Einsatz von QR-Codes (digitale E-Labels) bietet enorme Einsparpotenziale, erfordert aber eine präzise Planung. Um Ihnen den Übergang so einfach wie möglich zu machen, haben wir die wichtigsten Fakten, Fristen und Anforderungen in einer kompakten Roadmap-Infografik zusammengefasst.
Was Sie in dieser Infografik erfahren:
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Stichtage: Wann welche Regelungen verbindlich in Kraft treten.
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Digitale Dokumentation: Wie Sie digitale E-Labels rechtskonform nutzen.
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Wesentliche Veränderung: Wann eine Maschine als „neu“ gilt und eine neue CE-Zertifizierung notwendig wird.
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Pflichten: Kurzübersicht für Hersteller und Betreiber bis 2027.